Berufsschule und Betrieb

Im Bus

Frage: Muss ein Azubi vor und nach der Berufsschule noch arbeiten?

Von Rolf Winkel

Nein, jedenfalls nicht, wenn der Unterricht vor 9.00 Uhr beginnt. Die Berufsschule gehört zur Ausbildung – und deshalb auch zur Arbeitszeit. Der Azubi musst vom Ausbildungsbetrieb für den Unterricht einschließlich der Pausen und für den Weg zwischen Betrieb und der Berufsschule freigestellt werden. Bei Minderjährigen gilt: Dauert der Unterricht mehr als fünf Schulstunden, wird der erste Berufsschultag in einer Woche als voller Arbeitstag gerechnet. Der zweite Berufsschultag zählt nur mit der tatsächlichen Unterrichtszeit plus Pausen und ohne Anfahrtszeit. Danach musst ein Azubi noch im Betrieb arbeiten. Bei Volljährigen gilt: Unterricht (plus Pausen und Wegezeit) ist Arbeitszeit – aber nur dann, wenn er in die normale betriebliche Ausbildungszeit fällt.