Bier holen?

Bier Holen?

Frage: Muss ein Azubi für seine Kollegen Bier holen?

Von Rolf Winkel

Mit dem »Bier« am Arbeitsplatz haben wir als Krankenkasse sowieso unsere Probleme. Abgesehen davon ist es natürlich völlig okay, wenn man sich am Arbeitsplatz gegenseitig hilft. Aber: Ein Azubi ist kein »Mädchen für alles«, sondern erlernt seinen Ausbildungsberuf. Also: Den Hof fegen oder dem Chef das Auto waschen, Briefe für den Betrieb austragen oder Einkaufen gehen – all das sind ausbildungsfremde Tätigkeiten. Und diese sind für Azubis im Prinzip tabu. Solche Arbeiten braucht der Azubi nicht zu machen, er kannst sie verweigern. Das regelt das Berufsbildungsgesetz. Wenn der Betrieb sich nicht an den Ausbildungsplan hält, sollte ein Azubi das Gespräch mit seinem Ausbilder suchen. Bessert sich die Situation auch dann nicht, gibt es Hilfe beim Betriebsrat oder der Jugendvertretung (JAV) sowie beim Ausbildungsberater der Kammern und dem Berufsberater der Arbeitsagentur.

Tipp für das Gespräch mit dem Chef

Man spricht am besten in der »Ich-Form« und vermeidet verallgemeinernde Aussagen über den Betrieb. Gut ist beispielsweise: »Den Kollegen einmal oder zweimal ein Bier zu holen, da habe ich nichts dagegen, aber ich bin zum Lernen hier – und ich muss in der Prüfung später auch nachweisen, dass ich etwas gelernt habe.« Das kommt besser an als: »Bierholen ist eine ausbildungsfremde Tätigkeit und daher verboten.«