Nebenverdienst

Nebenverdienst

Frage: Ist Nebenverdienst für einen Azubi erlaubt?

Von Rolf Winkel

In der Regel ja. Unter Umständen hat der Ausbildungsbetrieb beim Zweitjob allerdings ein Wörtchen mitzureden. Grundsätzlich verbieten darf er den Nebenerwerb zwar nicht – auch wenn in manchen Arbeitsverträgen ein generelles Nebentätigkeitsverbot vorgesehen ist. »Solche Formulierungen verstoßen gegen geltendes Recht«, erläutert Rechtsanwalt Michael Felser aus dem rheinischen Brühl. Rechtlich korrekt und weit verbreitet sind dagegen Arbeitsverträge, die die Klausel enthalten, dass jeder Nebenjob genehmigungspflichtig ist. Chefs dürfen jedoch nur dann »nein« zum Nebenjob sagen, wenn ihre eigenen schützenswerten Interessen durch die zweite Beschäftigung verletzt werden.

Wichtig ist zum Beispiel

Die im Arbeitszeitgesetz festgelegten Obergrenzen der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit dürfen durch den Nebenjob nicht gesprengt werden. Die (Gesamt-) Arbeitszeit von Arbeitnehmern und Auszubildenden darf danach täglich acht Stunden an Werktagen nicht überschreiten. Nur ausnahmsweise darf die tägliche Arbeitszeit bis zu zehn Stunden betragen.

Tabu sind für den Azubi in aller Regel auch Nebenjobs bei einem Betrieb, der in direktem Wettbewerb zum Ausbildungsbetrieb steht. Und unzulässig sind Nebentätigkeiten während des Urlaubs. Der Urlaub dient schließlich Erholungszwecken – durch den Nebenjob wird dieser Zweck vereitelt.

Wenn der Azubi seinen Chef nicht über den Nebenjob informiert, kann der Schuss nach hinten los gehen, selbst dann, wenn die Genehmigung eines Nebenjobs für den Arbeitgeber – würde er denn gefragt haben – eine reine Formsache wäre: Rechtsanwalt Felser: »Ich als Arbeitgeber würde dann zwar nur eine Ermahnung aussprechen, wenn lediglich gegen die Anzeigepflicht verstoßen wurde. Aber es käme durchaus auch eine Abmahnung in Betracht.«

Aber auch eine Kündigung kann drohen – etwa wenn ein Azubi wochentags bis spät in die Nacht als Türsteher oder Kellner in einer Disko jobbt. Wer bei solchen unangemeldeten Nebenjobs erwischt wird – zum Beispiel weil ein Mitarbeiter der Personalabteilung die Disko besucht – muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen.

400 Euro frei

Interessant ist auch, wie viel dem Azubi von einem Nebenverdienst bleibt. Bis 400 Euro monatlich darf man mit einem abgabenfreien »Minijob« verdienen, ohne Steuern und Sozialversicherung zu zahlen. Darüber hinaus müssen Beiträge – und unter Umständen Steuern – abgeführt werden.