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Von Rolf Winkel
Nein. Als Azubi ist man anders als andere Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, Überstunden zu machen. Freiwillig darf ein Azubi allerdings - etwa wenn Not am Mann ist mehr arbeiten, bis die gesetzliche Höchstarbeitszeit erreicht ist.
Dann müssen die Überstunden entweder durch mehr Freizeit ausgeglichen oder vergütet werden.
Dies bestimmt § 17 Absatz 3 des Berufsbildungsgesetzes.