1991 wurde von der Bundesregierung ein Förderprogramm ins Leben gerufen, das begabte junge Menschen in Betrieben, Praxen und Verwaltungen in ihrer Weiterbildung unterstützen soll. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt hierfür die finanziellen Mittel zur Verfügung. Die Stiftung Begabtenförderungswerk Berufliche Ausbildung (SBB) führt das Programm- mit Kammern und den zuständigen Stellen- durch.
Ganz allgemein werden anspruchsvolle Weiterbildungen gefördert. Maßnahmekosten, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten und die Kosten für notwendige Arbeitsmittel werden bezahlt. Auch fachbezogene Weiterbildungen im Bereich der dualen Ausbildungsberufe oder im Bereich der Gesundheitsfachberufe werden gefördert. Fachübergreifende Weiterbildungen, wie EDV-Kurse, werden auch gesponsort.
Bildungsmaßnahmen, die zur betriebsüblichen Weiterbildung gehören, oder die zu mehr als einem Drittel außerberufliche Programmanteile enthalten oder die der Vorbereitung auf allgemeinbildende Abschlüsse dienen, werden nicht unterstützt. Fachpraktika im Ausland bei einem Tochterunternehmen des Arbeitgebers werden auch nicht gefördert. Prüfungsgebühren müssen vom Stipendiat selbst beglichen werden.
Zunächst einmal musst du prüfen, ob du folgende Voraussetzungen erfüllst:
Die Höhe der Förderung pro Stipendiat/in beträgt innerhalb eines Kalenderjahres maximal 1.700 EUR. Das Aufnahmejahr gilt- unabhängig vom Aufnahmedatum- als erstes Jahr. Hinzu kommen die beiden folgenden Jahre. Stipendiaten, die zum 1. Januar aufgenommen werden, haben somit 3 Jahre Förderzeit, andere entsprechend weniger.