Begabtenförderung

Was ist das?

1991 wurde von der Bundesregierung ein Förderprogramm ins Leben gerufen, das begabte junge Menschen in Betrieben, Praxen und Verwaltungen in ihrer Weiterbildung unterstützen soll. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt hierfür die finanziellen Mittel zur Verfügung. Die Stiftung Begabtenförderungswerk Berufliche Ausbildung (SBB) führt das Programm- mit Kammern und den zuständigen Stellen- durch.

Was wird gefördert, was nicht?

Ganz allgemein werden anspruchsvolle Weiterbildungen gefördert. Maßnahmekosten, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten und die Kosten für notwendige Arbeitsmittel werden bezahlt. Auch fachbezogene Weiterbildungen im Bereich der dualen Ausbildungsberufe oder im Bereich der Gesundheitsfachberufe werden gefördert. Fachübergreifende Weiterbildungen, wie EDV-Kurse, werden auch gesponsort.

Bildungsmaßnahmen, die zur betriebsüblichen Weiterbildung gehören, oder die zu mehr als einem Drittel außerberufliche Programmanteile enthalten oder die der Vorbereitung auf allgemeinbildende Abschlüsse dienen, werden nicht unterstützt. Fachpraktika im Ausland bei einem Tochterunternehmen des Arbeitgebers werden auch nicht gefördert. Prüfungsgebühren müssen vom Stipendiat selbst beglichen werden.

Wer kann sich bewerben?

Zunächst einmal musst du prüfen, ob du folgende Voraussetzungen erfüllst:

  • Du bist jünger als 25.
  • Du hast einen duale Berufsausbildung oder einen Gesundheitsfachberuf abgeschlossen.
  • Du bist beschäftigt oder arbeitssuchend gemeldet.
  • Du kannst deine Qualifizierung nachweisen:
    • durch deine Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9.
    • oder durch ein besonderes Ergebnis in einem überregionalem beruflichem Leistungswettbewerb (Platz 1-3).
    • oder durch einen begründeten Vorschlag deines Arbeitgebers oder deiner Berufschule.

Wer ist von der Teilnahme ausgeschlossen?

  • Studenten
  • Akademiker
  • Geringfügig Beschäftigte (unter 15 Stunden Arbeit pro Woche)
  • Personen über 28

Wie musst du dich um ein Stipendium bewerben?

  • Voraussetzungen erfüllen.
  • Kontakt zu deiner zuständigen Stelle aufnehmen.
    (Wer ist für dich zuständig?)
  • Die von der zuständigen Stelle zugesendeten Unterlagen ausfüllen und mit den notwendigen Belegen zurücksenden.
  • Die zuständige Stelle entscheidet nun über deine Aufnahme. Das Ergebnis, eine Zusage oder Absage, erhälst du dann per Post.

Wie hoch ist die Förderung und wie lange geht sie?

Die Höhe der Förderung pro Stipendiat/in beträgt innerhalb eines Kalenderjahres maximal 1.700 EUR. Das Aufnahmejahr gilt- unabhängig vom Aufnahmedatum- als erstes Jahr. Hinzu kommen die beiden folgenden Jahre. Stipendiaten, die zum 1. Januar aufgenommen werden, haben somit 3 Jahre Förderzeit, andere entsprechend weniger.