Deine Pflichten

Deine Pflichten

Von Gerhard Winkler

Noch vor der betrieblichen Ausbildung sind junge Leute meist voll beschäftigt. Man ist voll und ganz dabei, sich selbst zu finden, seine Träume einzufangen, seinen eigenen Standort zu bestimmen und Wege auszuloten.

Vor allem, wenn du mit dir selbst beschäftigt bist, kommen dir Erwachsene mit ihren Ansichten und Vorschriften vielleicht vor wie Aliens von einem anderen Stern. Dann bedenk aber, dass im gesamten Universum die selben Gesetze herrschen. Und die Regeln machen eben die Erwachsenen.

Ob du Sechzehn bist oder Sechsundzwanzig spielt keine Rolle, wenn du Verträge abschließt. Du gehst zu Recht davon aus, dass jeder anständige Vertragspartner sich an Vereinbarungen hält. Mit deiner Unterschrift unter dem Ausbildungsvertrag hast du verbindlich vereinbart, bestimmte Leistungen zu bringen. Mehr noch: Du hast zugesagt, dein Verhalten klaren, schriftlich fixierten Regeln zu unterwerfen. Wenn du einen Handyvertrag abgeschlossen hast und alle paar Tage Funkstille herrscht, nur weil der Mobilfunkbetreiber gerade keinen Bock hat zu senden, wirst du nicht nur schnellst möglichst die Geschäftsverbindung beenden, sondern auch dafür sorgen, dass sich das unzuverlässige Verhalten deines Vertragspartners in der Welt herumspricht.

Unter welchem Gesichtspunkt man es auch betrachtet – nichts spricht dagegen und alles dafür, sich an Vereinbarungen zu halten. Du hast zum ersten Mal in deinem Leben in eigener Verantwortung eine größere Übereinkunft getroffen. Dieser Vertrag ist keine Formalität. Nur, weil die Vertragskopien in irgendeinem Ordner abgeheftet wurden, sind sie nicht aus dem Kopf. Mit den einzelnen Bestimmungen ist es wie mit den Regeln im Straßenverkehr: Man muss nicht immer nachlesen, bevor man loslegt. Man hat die Regeln abrufbereit gespeichert.

Als Anweisungen zum Handeln formuliert, lauten die universellen Regeln eines jedes Ausbildungsvertrags so:

  • Verlier das Ziel nicht aus den Augen
    Die Zielvereinbarung zwischen dem Ausbilder und dir beinhaltet automatisch, dass beide Parteien von sich aus alles tun, damit das Ergebnis auch erreicht wird. Ohne Wenn und Aber muss der Ausbilder dir Literatur, Materialien, Werkzeuge und Berichtshefte kostenlos überlassen. Du wiederum wirst durch dein praktisches Handeln beweisen, dass du dich voll und ganz dahinter klemmst, um das vereinbarte Ausbildungsziel zu erreichen. Nicht oder zu wenig lernen, verletzt den Vertrag. Berufsschulunterricht oder überbetriebliche Lehrgänge versäumen ist außerdem weitaus fataler, als die Schule schwänzen. Auszubildende und Mitarbeiter sind keine Kinder.
  • Tu, was Dir gesagt wird
    Auch Vertragsfußballer geben ihre Handlungsfreiheit ab, wenn sie bei einem Verein unterschreiben. Ein Kicker lässt sich klaglos austauschen, wenn der Trainer ihn anweist. Selbst wenn das unverständlich und objektiv falsch ist und auch dann, wenn das ganze Stadion es ebenso sieht. Die universelle Konstante für die glückliche Kooperation am Arbeitsplatz lautet: Der Moment, in dem man von einem Vorgesetzten eine Anweisung erhält, ist nicht der geeignete Moment, um diese Anordnung anzuzweifeln. Tu, was man Dir sagt. Selbst in der denkbar schlimmsten Situation, wenn man Dir nur deshalb etwas aufträgt, um damit klarzustellen, wer das Sagen hat. Du hast definitiv nicht das Sagen. Das steht im Vertrag.
  • Beachte die interne Ordnung selbst dann, wenn andere es nicht tun
    Der Unterschied zwischen dem, was eine Betriebsordnung formuliert und dem, was im Betrieb tatsächlich abläuft, nennt man betriebliche Wirklichkeit. Als aufmerksamer Auszubildender werden du bald bemerken, dass manche Mitarbeiter sich in dieser betrieblichen Wirklichkeit ganz gemütlich einrichten. Auch die Kollegen kennen natürlich die Regeln. Manche halten sich aber für privilegiert und andere halten sich für unangreifbar. Einige nehmen sich Regelverstöße einfach heraus, um ihre Stärke zu beweisen. Halt dich selbst strikt an alle Verordnungen und Maßgaben. Der strategische Fehler, den Regelverletzer begehen: sie liefern sich damit auf Gnade oder Ungnade der Betriebsleitung aus.
  • Pfleg sorgsam dein Werkzeug, deinen Arbeitsplatz, deine Beziehungen.
    Du bist vertraglich angewiesen, deine Tools pfleglich zu gebrauchen. Mach es gleich richtig. Entwickle eine Aufräumroutine, die du täglich am Ende deines Arbeitstags ablaufen lässt. Dass dein Ordnungssinn wohlwollend bemerkt wird, ist dabei gar nicht ausschlaggebend. Für dich ist wichtig, ein besonders aufmerksames Verhältnis zu deinen Werkzeugen und zu deinem Arbeitsplatz zu entwickeln und zu erhalten.
    Sei von Anfang an besonders aufmerksam und nett auch zu den Betriebsangehörigen, mit denen du nichts zu tun hast. Die Ausbildung dauert lange und irgendwann auf deinem Weg werdet ihr vielleicht doch noch zusammenarbeiten
  • Plauder nichts aus
    Aus gutem Grund nimmt man in Arbeits- und Ausbildungsverträgen ein Plaudertaschen-Verbot auf. Betriebe machen Geschäfte. Manche fehlgeleiteten Informationen nutzen der Konkurrenz oder verhindern Geschäfte. Es ist nicht zuviel verlangt, von Mitarbeitern zu fordern, dass sie alles tun, was gut für das Business ist und alles unterlassen, was dem Geschäftserfolg schadet. Dafür hat man die Mitarbeiter ja überhaupt erst eingestellt.
  • Akzeptier die Spielregeln
    Jeder kennt das: Man verabredet sich zu einem Spiel, bestimmt die Regeln, legt los und auf einmal legt sich einer quer und will die Regeln ändern. Mit solchen Querulanten verabredet man sich kein zweites Mal. Du hast mit der Annahme einer Ausbildungsstelle von vorn herein akzeptiert, ein Berichtsheft zu führen, dich sofort zu melden, wenn du verhindert bist, nach drei Tagen Krankheit ein Attest einzureichen und die turnusmäßige ärztliche Untersuchung nicht zu versäumen. Die Regeln sind nicht gegen dich, nur weil du vielleicht daran stößt. Ein kleiner Trost, wenn du dich anfangs allzu sehr gegängelt und gemaßregelt fühlst: Alle diese Regeln und Pflichten schaffen einen verlässlichen Rahmen. Wer sie befolgt, erwirbt sehr bald eine Routine. Du wirst in wenigen Wochen heilfroh sein, dass du unter stabilen Verhältnissen und kalkulierbaren Bedingungen daran arbeiten kannst, dein Ausbildungsziel zu erreichen.