Freiwillig, aber lohnend: Zusätzliche Altersvorsorge schon ab dem Berufsstart - wir zeigen wie das funktioniert.
Von Rolf Winkel
Für neue Azubis gibt es ein Pflichtprogramm, für dessen Einhaltung im Zweifelsfall schon der Ausbildungsbetrieb sorgt: Die Lohnsteuerkarte beim Einwohnermeldeamt muss besorgt werden – auch wenn in der Regel zunächst keine Steuer zu zahlen ist. Ein Girokonto ist einzurichten – damit die Ausbildungsvergütung überwiesen werden kann. Eine Krankenkasse ist auszuwählen – denn Azubis sind nicht an die Kasse ihrer Eltern gebunden .
Doch neben dieser Pflicht steht die Kür: Dazu müssen Azubis einige Entscheidungen selbst treffen – vor allem was ihre Absicherung fürs Alter betrifft. Denn jetzt schon ist absehbar: Die gesetzliche Rentenversicherung wird für die Azubis von heute nur noch eine bessere Grundsicherung bieten.
Die betriebliche Altersvorsorge funktioniert meist über die so genannte Entgeltumwandlung. Arbeitnehmer oder Azubis verzichten auf die Auszahlung von Teilen ihrer Vergütung. Dieser Betrag wird fürs Alter angelegt und bleibt damit steuer- und sozialversicherungsfrei. Indirekt fördern so Sozialversicherungen und Staat das Ansparen fürs Alter.
Folgendes Beispiel zeigt, wie dies geht: Ein Azubi erhält eine Brutto-Ausbildungsvergütung in Höhe von 800 Euro. Davon muss sowohl der Azubi als auch der Ausbildungsbetrieb jeweils etwa 20 Prozent, das sind monatlich etwa 160 Euro, an die Sozialversicherungen abführen, also an die Kranken- und Pflegeversicherung, die Arbeitslosen- und die Rentenversicherung. Für den Azubi kommt – wie für alle Arbeitnehmer – noch ein Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent für die DAK-Gesundheit hinzu, an dem sich der Arbeitgeber nicht beteiligt. Das sind im Beispielfall nochmals rund sieben Euro.
Verzichtet der Azubi jedoch auf die Auszahlung von – beispielsweise – 100 Euro des monatlichen Ausbildungsentgelts, so reduzieren sich die Sozialversicherungsbeiträge entsprechend (und bei höheren Einkünften auch die Steuern). Der Azubi muss dann rund 21 Euro weniger an die Sozialkassen abführen. Unterm Strich verzichtet er damit monatlich aktuell auf 79 Euro netto, wenn er per Entgeltumwandlung 100 Euro fürs Alter zurücklegt. Auch der Arbeitgeber spart im Beispielfall etwa 20 Euro pro Monat. Viele Firmen beteiligen sich deshalb an der Altersvorsorge ihrer Arbeitnehmer bzw. Azubis zumindest mit dem Betrag, den sie hierdurch selbst einsparen.
Besonders attraktiv ist die Regelung in der Chemieindustrie: Hier wurde ein so genannter »Entgeltumwandlungsbetrag« in Höhe von 478,57 Euro pro Jahr vereinbart. Hinzu kommt noch eine Zulage vom Arbeitgeber über 134,98 Euro. Diese Beträge bekommt nur, wer sich für die betriebliche Altersvorsorge entscheidet. Der Haken an der Sache: Azubis können vom Arbeitgeber von diesem Angebot ausgenommen werden.
Bietet der Arbeitgeber diese Förderung auch für Auszubildende an, sollten diese in jedem Fall zuschlagen. Denn sie haben davon nur Vorteile – im Alter. Wer sich dieses Angebot entgehen lässt, verzichtet dagegen in jedem Ausbildungsjahr auf 613,55 Euro und hat trotzdem keinen Cent mehr in der Tasche.
Tipp: Einzelheiten über die Altersvorsorge per Entgeltumwandlung können Azubis zumindest in größeren Betrieben bei der Personalabteilung oder beim Betriebsrat erfahren.
Nicht im ersten, oft jedoch im zweiten oder dritten Ausbildungsjahr ist die Vergütung so hoch, dass der Kindergeldanspruch der Eltern gefährdet ist. Die staatliche Kinderleistung in Höhe von meist 164 Euro pro Monat gibt es nämlich nur, wenn die anrechenbaren Einkünfte der Kinder – nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und der Werbungskosten – maximal 7.680 Euro pro Jahr betragen. Es gibt jedoch eine Reihe von Wegen, diesen Anspruch zu retten. Dabei kann auch die betriebliche Altersvorsorge über Entgeltumwandlung helfen. Mit deren Hilfe lässt sich die kritische Grenze unterschreiten. Wenn ein Azubi zum Beispiel anrechenbare Einkünfte in Höhe von 8.800 Euro hat, steht seinen Eltern kein Kindergeld mehr zu. Dadurch verlieren die Eltern mindestens 1.968 Euro im Jahr. Verwendet der Azubi dagegen 1.200 Euro (= 100 Euro pro Monat) seiner jährlichen Bruttovergütung per Entgeltumwandlung für seine Altersvorsorge, so sinken seine anrechenbaren Einkünfte auf 7.600 Euro – und seinen Eltern steht wieder Kindergeld zu. Geregelt ist das in der Dienstanweisung zum Familienlastenausgleich (DA 63.4.2.3, Absatz 3.1.). Danach zählen bei der Prüfung, ob die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 7.680 Euro überschritten ist, »die nach § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz steuerfreien bzw. nach § 40b EstG pauschal versteuerten Bezüge zu einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder zu einem Pensionsfonds« nicht zu den anrechenbaren Bezügen.
Für diejenigen, die zusätzlich freiwillig fürs Alter vorsorgen, gibt es vom Staat Zuschüsse zu so genannten »Riester-Verträgen«. Durch diese sichert man sich später eine private Zusatzrente. Die Verträge heißen so, weil sie vom früheren SPD-Arbeitsminister Walter Riester eingeführt wurden. Riestern und betrieblich fürs Alter vorsorgen – das »beißt« sich übrigens nicht. Man kann also beides gleichzeitig tun.
Der Abschluss eines Riester-Vertrags rechnet sich ganz besonders für Auszubildende und alle Arbeitnehmer, die unter 25 Jahre alt sind. Diese erhalten zunächst – wie auch ältere Riester-Sparer – eine Grundzulage von 154 Euro im Jahr. Dazu gibt es für sie aber einmalig noch einen Bonus von 200 Euro vom Staat. Das bestimmt das Eigenheimrentengesetz. Es ist am 1. August 2008 in Kraft getreten und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2008.
Voraussetzung für die volle Auszahlung der Grundzulage und des Bonus ist aber jeweils, dass bis zum Ende dieses Jahres vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr – abzüglich der staatlichen Zulagen – in den privaten Vorsorgevertrag eingezahlt werden. Azubis müssen – soweit sie im letzten Jahr noch nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren – den Mindestbetrag von 60 Euro im Jahr (fünf Euro im Monat) einzahlen.
Wie der Mindestbetrag ansonsten errechnet wird, zeigt folgendes Beispiel: Eine kinderlose Auszubildende bezog 2008 eine jährliche Ausbildungsvergütung von rund 11.000 Euro. Falls sie in diesem Jahr einen Riester-Vertrag abschließt, müsste sie vier Prozent davon (das sind 440 Euro) auf das Riester-Konto einzahlen – abzüglich der ihr zustehenden Zulagen. In ihrem Fall betrifft das die staatliche Grundzulage (154 Euro) und – weil sie noch keine 25 Jahre alt ist – den einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro. Die junge Frau müsste also damit ganze (440 minus 354 =) 86 Euro aufbringen, um die volle staatliche Förderung zu erhalten.
Die Grundzulage und der Bonus werden im nächsten Frühjahr von der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen auf das Riester-Konto überwiesen, wenn für das Jahr 2009 eine Zulage beantragt wurde. Die Stelle wird auch automatisch prüfen, ob junge Leute, die schon länger Riester-Sparer sind, vom Berufseinsteiger-Bonus profitieren. Betroffene müssen also keinen gesonderten Antrag dazu stellen, sie sollen ihren Bonus automatisch bekommen.
Wichtig ist noch:
Auch viele Eltern haben Riester-Verträge abgeschlossen – und kassieren dafür eine Kinderzulage von in der Regel 185 Euro pro Jahr. Diese Zulage wird auch dann weiter gezahlt, wenn ein Azubi nun selbst einen Riester-Vertrag abschließt. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Eltern für ihre Tochter oder ihren Sohn noch Kindergeld erhalten. Dieses wird zum Beispiel für Azubis in der Regel noch bis zum 25. Geburtstag gezahlt, wenn deren monatliche Einkünfte – nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und der Werbungskosten – nicht höher als 7.680 Euro im Kalenderjahr sind.