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Von Rolf Winkel
Wer eine eigene Wohnung hat, muss falls man einen Fernseher und ein Radio hat in jedem Fall Rundfunk- und Fernsehgebühren zahlen. Dies gilt aber unter Umständen auch für diejenigen, die noch bei ihren Eltern leben. Voraussetzung ist dabei, dass die Ausbildungsvergütung höher ist als der Sozialhilfesatz was in aller Regel der Fall ist.
Wichtig ist allerdings:
Gesetzliche Rundfunkgebühren fallen nicht an, wenn Azubis den Fernseher der Eltern nutzen und auch kein eigenes Radio haben.