Rundfunkgebühren

Rundfunkgebühren

Gesetzliche Rundfunkgebühren werden manchmal fällig

Von Rolf Winkel

Wer eine eigene Wohnung hat, muss – falls man einen Fernseher und ein Radio hat – in jedem Fall Rundfunk- und Fernsehgebühren zahlen. Dies gilt aber unter Umständen auch für diejenigen, die noch bei ihren Eltern leben. Voraussetzung ist dabei, dass die Ausbildungsvergütung höher ist als der Sozialhilfesatz – was in aller Regel der Fall ist.

Wichtig ist allerdings:
Gesetzliche Rundfunkgebühren fallen nicht an, wenn Azubis den Fernseher der Eltern nutzen und auch kein eigenes Radio haben.