Vermögensbildung auch in der Ausbildung

Altersvorsorge

Von Rolf Winkel

In vielen Fällen wird der Ausbildungsbetrieb von sich aus über die betriebliche Altersvorsorge informieren. Wenn nicht: Nachfragen! Die meisten Tarifverträge verpflichten Arbeitgeber, neben Lohn oder Ausbildungsvergütung Geld zum Vermögensaufbau ihrer Arbeitnehmer zuzuschießen. Oft handelt es sich nur um einige Euro, maximal sind es 40 Euro im Monat. Anspruch hierauf besteht – auch für Azubis – meist nach sechs Monaten Firmenzugehörigkeit. Arbeitnehmer und Azubis können zu den Zuschüssen vom Chef selbst noch etwas drauflegen – sie müssen es aber nicht.

Zusätzlich gibt es vom Staat noch Arbeitnehmersparzulagen. Dafür müssen Azubis allerdings selbst kräftig mitsparen, etwa auf Bausparverträgen oder in Aktienfonds. Wichtig: Durch Sparen soll ein (kleines) Vermögen gebildet werden. Deshalb darf man das Geld nicht am Ende des Jahres direkt ausgegeben. Die staatliche Förderung wird nur für Verträge gezahlt, von denen mindestens sieben Jahre lang nichts abgehoben wird.

Am 1. April 2009 sind verbesserte Regelungen zur Sparzulage und damit zur Förderung von vermögenswirksamen Leistungen in Kraft getreten. Die die maximal mögliche Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt derzeit 122,30 Euro (aufgerundet 123 Euro) pro Jahr.

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