Nebenjob - Arbeiten als Schüler

Was besagt das Jugendarbeitsschutzgesetz

Grundsätzlich besteht ein Beschäftigungsverbot für Kinder unter 13 Jahren in Deutschland. Kinder über 13 und Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind, aber schon im Arbeitsleben stehen - als AZUBI oder Nebenjobber oder als Arbeitnehmer - sollen durch dieses Gesetz geschützt werden.

Du bist 12 Jahre alt

Kinder unter 13 Jahren dürfen zu Gewinn bringenden Arbeitsleistungen nicht herangezogen werden, was soviel heißt wie „ Du dafrst noch kein Geld mit Arbeit verdienen“. Das Arbeiten während eines Praktikums zur Berufsfindung ist allerdings erlaubt.

Du bist 13 Jahre alt

Jetzt darfst du zwei Stunden an Werktagen, also Montag bis Freitag, leichte Hilfstätigkeiten wie Zeitungsaustragen oder Babysitting ausüben, aber nur zwischen 8 und 18 Uhr. Natürlich nicht vor oder während deiner Schulunterrichtszeit! Jobben kannst du allerdings nur, wenn deine Eltern oder Sorgeberechtigten einwilligen.

Du bist 15 Jahre alt

Jetzt darfst du zusätzlich während der Schulferien bis zu vier Wochen im Jahr arbeiten.

Du bist nicht mehr Vollschulpflichtig

Je nach Bundesland sind Jugendliche nach der 9. oder 10. Klasse nicht mehr Vollschulpflichtig. Was so viel heißt, dass du nicht nur zur Schule gehen musst, sondern einen Beruf erlernen kannst. Dabei regelt das Gesetz alles rund um die Arbeitszeiten. So dürfen Jugendliche zum Beispiel nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.

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