BAföG - Wann und wie beantragen?

Du hast die Zulassung zum Studium in der Tasche und fragst dich nun wie du es eigentlich finanzieren sollst? Wenn dir deine Eltern nicht ausreichend unter die Arme greifen können, kann dir vielleicht der Staat helfen. Dafür musst du einen BAföG-Antrag stellen. Einen grundsätzlichen Anspruch hast du, wenn du künftig an einer anerkannten Hochschule (Uni, FH, PH, etc.) studieren möchtest, dies deine Erstausbildung darstellt und du deutsche(r) Staatsbürger(in) bist.

Bei einem Erstantrag empfiehlt es sich zunächst- wenn auch noch einige Unterlagen fehlen- einen formlosen Antrag an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung zu stellen und später die fehlenden Unterlagen nachzureichen. Das solltest du so schnell wie möglich nach Erhalt deines Studienplatzes tun. Geld gibts nämlich erst ab dem Antragsmonat. Das Datum des unvollständigen Antrages zählt für die Auszahlung.

Jetzt heisst es Formblätter ausfüllen... also jede Menge Arbeit. Dafür sollte man sich genügend Zeit nehmen. Auf der Website www.das-neue-bafoeg.de findest du alle Formblätter.

  • Das Formblatt 1 und die dazugehörige Anlage zum Formblatt müssen von dir bei einem Erstantrag immer ausgefüllt werden. Deinen Angaben musst du stets Belege beifügen, wie etwa einen Kontoauszug, um dein Bankguthaben nachweisen zu können.
  • Das Formblatt 2 muss von deiner zukünftigen Ausbildungsstätte ausgefüllt werden. Viele Hochschulen liefern mit den Semesterunterlagen auch die Bescheinigung fürs BAföG mit. Du kannst diese dann anstatt des Formblattes abgeben.
  • Das Formblatt 3 muss von deinem Vater oder deiner Mutter ausgefüllt werden. Das dauert erfahrungsgemäß einige Zeit. Also informiere deine Eltern frühzeitig darüber und mach ein wenig Dampf!
  • Sollten deine Eltern die Auskunft hinsichtlich ihrer Einkommensverhältnisse verweigern und den Unterhalt nicht zahlen, kannst du einen Antrag auf Vorausleistungen stellen. Dazu musst du das Formblatt 8 ausfüllen. Nähere Informationen erhältst du vom zuständigen Amt.

Grundsätzlich musst du einmal jährlich erneut einen Folgeantrag stellen.

In der Regel muss nach Abschluss des vierten Fachsemesters (manchmal schon zum Ende des zweiten Semesters) ein Leistungsnachweis eingereicht werden, damit weitere Zuschüsse vom Staat bewilligt werden können. Welche Leistungen erbracht worden sein müssen, kannst du in deiner Studienordnung nachlesen.

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