Du hast die Zulassung zum Studium in der Tasche und fragst dich nun wie du es eigentlich finanzieren sollst? Wenn dir deine Eltern nicht ausreichend unter die Arme greifen können, kann dir vielleicht der Staat helfen. Dafür musst du einen BAföG-Antrag stellen. Einen grundsätzlichen Anspruch hast du, wenn du künftig an einer anerkannten Hochschule (Uni, FH, PH, etc.) studieren möchtest, dies deine Erstausbildung darstellt und du deutsche(r) Staatsbürger(in) bist.
Bei einem Erstantrag empfiehlt es sich zunächst- wenn auch noch einige Unterlagen fehlen- einen formlosen Antrag an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung zu stellen und später die fehlenden Unterlagen nachzureichen. Das solltest du so schnell wie möglich nach Erhalt deines Studienplatzes tun. Geld gibts nämlich erst ab dem Antragsmonat. Das Datum des unvollständigen Antrages zählt für die Auszahlung.
Jetzt heisst es Formblätter ausfüllen... also jede Menge Arbeit. Dafür sollte man sich genügend Zeit nehmen. Auf der Website www.das-neue-bafoeg.de findest du alle Formblätter.
Grundsätzlich musst du einmal jährlich erneut einen Folgeantrag stellen.
In der Regel muss nach Abschluss des vierten Fachsemesters (manchmal schon zum Ende des zweiten Semesters) ein Leistungsnachweis eingereicht werden, damit weitere Zuschüsse vom Staat bewilligt werden können. Welche Leistungen erbracht worden sein müssen, kannst du in deiner Studienordnung nachlesen.